13. Verordnung des Landratsamtes Konstanz zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“

Die Gemeinde Gottmadingen hat eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“ auf Gemarkung Gottmadingen beantragt. Am östlichen Ortsrand von Gottmadingen sollen durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hegau“. Das Landratsamt Konstanz hat die Landschaftsschutzgebietsverordnung entsprechend geändert: