
Arbeitsgruppe: Barrierefreier Tourismus - grenzüberschreitende Mobilität
Die Vierländerregion Bodensee ist eine internationale Tourismusregion mit hoher Attraktivität. Für die Anwohner/innen der Region ist der kleine Grenzverkehr alltäglich und normal. Entsprechend gibt es hier bereits grenzüberschreitende Projekte und Kooperationen. Dies schließt bisher Menschen mit Behinderung nicht mit ein. Für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen (z.B. Rollstuhlfahrer/innen, Seh- und Hörbeeinträchtigung) wird gegenwärtig noch keine grenzüberschreitende Informationsplattform angeboten, die Auskunft über die Barrierefreiheit von Städten, Sehenswürdigkeiten, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Hotels, Restaurants usw. erteilt. Auch wird der Behindertenstatus nicht überall anerkannt und Ermäßigungen werden daher nicht immer gewährt. Gezielte grenzüberschreitende Angebote (z.B. Bodensee-Erlebniskarte) für diese Zielgruppe fehlen gänzlich.
Die Arbeitsgruppe wendet sich vor allem an all jene, die für die Verwirklichung von Barrierefreiheit, die Erfassung der Zugänglichkeit und den öffentlichen Personennahverkehr zuständig sind sowie an Vertreter/innen der regionalen Tourismusbranche und Hotellerie.
Ziele der Veranstaltung
Bestandsaufnahme
...bestehender Aktivitäten und Informationen zur Erfassung der Zugänglichkeit von Städten, Sehenswürdigkeiten, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Hotels, Restaurants etc.
In allen vier Bodenseeanrainerländern gibt es bereits Informationen zur Barrierefreiheit. Zu nennen sind hier etwa das Buch „Barrierefrei unterwegs – Region Hegau-Bodensee", das vorwiegend den Landkreis Konstanz und den Bodenseekreis abdeckt, sowie die digitalen Tourismusplattformen zum Bregenzerwald und Vorarlberg oder für das Fürstentum Liechtenstein. In der Ostschweiz wird gegenwärtig die Zugänglichkeit verschiedener Städte (Wil/SG, Schaffhausen/Neuhausen und Kreuzlingen ggf. in Kooperation mit Konstanz) unter Führung des Projekts „Inklusion" von Pro Infirmis Ostschweiz unter Beteiligung von Betroffenen erfasst. Im Rahmen des Fördervereins "Barrierefreie Schweiz", der bei Mobility International angesiedelt ist, werden aktuelle Reiseinformationen für Menschen mit Behinderungen im Schweizer Tourismus strukturiert sichtbar und auf breiter Basis zugänglich gemacht.
Einige Gemeinden haben zudem Broschüren für Menschen mit Behinderung erstellt, die u.a. über die Tourismusbüros erhältlich sind. Ebenso werden über die Initiative wheelmap.org Informationen über rollstuhlgerechte Orte gesammelt und auf einer Online-Karte zur Verfügung gestellt. Problematisch bei den meisten dieser Aktivitäten ist, dass Informationen derzeit unvollständig und unsystematisch erhoben, unterschiedliche Kriterien bzw. (nationale/institutionelle) Standards angelegt sowie die Informationen nicht kontrolliert aktualisiert werden oder dass nur eine Beeinträchtigung (z.B. Mobilitätseinschränkungen) berücksichtigt wird. Im Rahmen der Arbeitsgruppe werden ausgewählte gute Praxisbeispiele zur Erfassung der Zugänglichkeit vorgestellt.
Länderübergreifende digitale Plattform
Wie oben bereits ausgeführt, gibt es verschiedene Initiativen zur Erfassung der Barrierefreiheit, deren Ergebnisse bislang jedoch isoliert voneinander festgehalten werden. Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Ansatzes wird zunächst angestrebt, diese Informationen systematisch zu erfassen, zu vernetzen und auf einer digitalen Plattform zusammenzuführen. Eine Herausforderung stellt dabei die Vergleichbarkeit unterschiedlicher nationaler und institutioneller Standards und Kriterien für Barrierefreiheit dar.
Darüber hinaus bedürfen der Aufbau, die Aufrechterhaltung, der Unterhalt sowie eine fortlaufende Aktualisierung einer solchen Plattform einer soliden institutionellen Aufhängung wie auch einer nachhaltigen Finanzierung. Im Rahmen der Arbeitsgruppe werden Strategien zur Umsetzung entwickelt und Vereinbarungen zu deren Umsetzung getroffen. Als Beispiel kann das Projekt der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land und Traunstein (https://euregio-barrierefrei.eu/de) dienen.
Gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus
Noch wird nicht überall der Behindertenstatus eines anderen Landes anerkannt. Nicht jedes Land (z.B. Liechtenstein) verfügt über einen Behindertenausweis. Selbst wenn ein solcher vorliegt, gibt dieser nicht immer Auskunft über den Grad der Behinderung, wie dies etwa in Deutschland üblich ist. Sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch beim Eintritt zu Sehenswürdigkeiten, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden daher Ermäßigungen nicht immer gewährt.
Hier wird eine gegenseitige Anerkennung nach Mindestkriterien angestrebt, wie dies etwa bereits bei den Vereinigten Schifffahrtsbetrieben für den Bodensee und Rhein der Fall ist. Für den Katamaran Konstanz–Friedrichshafen und die Fähre Konstanz–Meersburg ist dies noch nicht der Fall; hier gilt es, eine Lösung zu finden. So sollte es Menschen mit offensichtlich schweren Mobilitätseinschränkungen (z.B. Rollstuhlfahrer/innen) ermöglicht werden, eine Begleitperson unentgeltlich mitzunehmen. Weitere Ermäßigungen (wie reduzierte Eintrittspreise, Erlass der Kurtaxe) sollten insgesamt für Gäste mit einer Behinderung gewährt werden.
Zukunftsprojekt behindertenfreundliche Tourismusregion Bodensee
Die vier Länder der Bodenseeregion arbeiten bereits auf dem Gebiet des Tourismus zusammen, unterhalten etwa eine gemeinsame offizielle Website, gemeinsame Tickets (z.B. Bodensee-Erlebniskarte) und führen gemeinsame Projekte durch. Es bietet sich an, das touristische Angebot auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung auszuweiten. Die vorgenannte Informationsplattform könnte eine wichtige Grundlage dafür bieten.
Bei der Entwicklung einer behindertenfreundlichen Tourismusregion müssten entsprechende Angebote auf behinderte Reisende und ihre Begleitpersonen ausgeweitet werden. Mittelfristig würde dies auch den weiteren Ausbau eines barrierefreien Tourismusangebots, z.B. Hotels, Restaurants, Ausflugsziele und von Kultur-, Sport- und Freizeitangebote, beinhalten. Im Rahmen der Tagung wird geklärt, ob ein solches Projekt realistisch ist.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Behindertenbeauftragter
Dieter Johne
T. +49 7531 1200-589
dieter.johne@googlemail.com
Eingliederungshilfe
Lisa Jewko
T. +49 7531 800-1681
Lisa.Jewko@LRAKN.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung.