Referat Bevölkerungsschutz

Aufgaben

Das Referat nimmt die Aufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde nach Landesrecht sowie die Aufgaben des Zivilschutzes wahr. Dies umfasst insbesondere:

  • Feststellen und Bewerten des Risikos von Großschadenslagen,
  • Aufstellen, Koordinieren und Fortschreibungen von internen und externen Planungen für die Abwehr von Großschadenslagen im Zusammenwirken mit den Städten und Gemeinden, Nachbarkreisen, Nachbarkantonen sowie den Bodenseeanrainern und Betreibern von Anlagen,
  • Aufstellen und Fortschreiben von externen Notfallplänen für die Störfallbetriebe im Landkreis Konstanz im Zusammenwirken mit den betroffenen Städten sowie der höheren Immissionsschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg,
  • Zusammenarbeit mit allen an der Schadensabwehr beteiligten nichtpolizeilichen, polizeilichen und militärischen Dienststellen im In- und Ausland (Das Landratsamt Konstanz ist ermächtigt, im Katastrophenfall unmittelbar Hilfeleistung durch die Schweizer Eidgenossenschaft anzufordern),
  • Sicherstellen des Kontakts zur Bundeswehr, insbesondere durch Zusammenarbeit mit dem Kreisverbindungskommando Landkreis Konstanz,
  • Betreiben von Führungseinrichtungen,
  • Sicherstellen der laufenden Bereitstellung von Informationen und Grundlagen für den Landrat und seinen allgemeinen Vertreter als gesamtverantwortliche Entscheidungsträger.
  • Zuweisen sowie Verwaltung von Fahrzeugen des Katastrophenschutzes des Bundes und des Landes zu einzelnen Einheiten,
  • Betrieb von Einheiten des Katastrophenschutzes (drei Sanitäts-Einsatzeinheiten, eine Brandschutz-Führungseinheit, zwei Brandschutzzüge Brandbekämpfung, zwei Brandschutzzüge Löschwasserförderung, ein Hilfeleistungszug, ein Hochwasserzug, ein Gefahrstoffzug sowie eine Bootsgruppe des Wasserrettungszuges 5 Baden-Württemberg) sowie deren Entsendung zur Hilfeleistung im In- und Ausland auf dortige Anforderung,
  • Anlegen und Durchführung von Übungen für die Stäbe sowie die Einheiten,
  • Bearbeitung von Entschädigungsforderungen sowie Lohnfortzahlungsansprüchen von Helfern im Katastrophenschutz im Übungs- und Einsatzfall,
  • Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Information der Bevölkerung über geeignete und notwendige eigene Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und -Abwehr sowie für die Gewinnung von Helfern für die Einheiten des Katastrophenschutzes,

Mittel

Neben den durch Bund und Land überlassenen sowie vom Landkreis beschafften Fahrzeugen und Geräten stehen der unteren Katastrophenschutzbehörde verschiedene Führungsmittel und -Einrichtungen zur Verfügung. Hierzu zählt beispielsweise das im Landratsamt Konstanz ständig betriebsbereit vorgehaltene "Lagezentrum Bevölkerungsschutz" sowie die Katastrophenschutzhalle, in der Gerätschaften und Einsatzmittel für Großschadenslagen verschiedener Art vorgehalten werden.

Eine wichtige Rolle übernimmt auch bei Großschadenslagen die Integrierte Leitstelle mit Sitz in Radolfzell wahr.

Das Landratsamt Konstanz betreibt für die Abarbeitung von Großschadenslagen sowie für den optimalen Informationsaustausch zwischen beteiligten Führungsstellen ein Lageführungssystem. Über dieses System können Informationen bereit gestellt, Nachrichten ausgetauscht, Aufträge erteilt und deren Erledigung überwacht sowie die Lage aus Sicht der verschiedenen Führungsstellen dargestellt werden. Gemeinsam mit anderen Stadt- und Landkreisen sowie dem Land Baden-Württemberg arbeiten wir an der Optimierung der Darstellung von Lageinformationen und Nachrichten bei Großschadenslagen unter Einsatz moderner Informationssysteme.

Fachliche Themen

Nachfolgend stellen wir fachliche Informationen für die Helfer im Bevölkerungsschutz zur Verfügung. Diese Informationen folgen in Kürze:

  • Massenanfall von Verletzten (Fortschreibung MANV-Planung, MANV-Übungen, Internationale Zusammenarbeit, einheitlicher Formularsatz "BHP")
  • Flächendeckender, lang anhaltender Stromausfall (Vorsorge der Bevölkerung, Übung "Hertz-Schlag 2014")
  • SEG-San-Konzeption
  • Unterstützung durch das Landratsamt beim Anlegung von Übungen

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1401
F. +49 7531 800-1403
BaurechtundUmwelt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr