Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg hat die Untere Wasserbehörde bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren vom Gewässer abzuwenden. Hierbei wird sie gemeinsam mit anderen Behörden und Organisationen, wie den Polizeibehörden und den Feuerwehren tätig.
Die Untere Wasserbehörde unterhält im Rahmen des "Alarmplans wassergefährdende Stoffe" eine Rufbereitschaft. Jeweils ein Verwaltungsfachmann sowie ein Ingenieur stehen rund um die Uhr zur Verfügung, um bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sofort die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können und hierdurch auch außerhalb der Dienstzeit den Polizeivollzugsdienst zu entlasten.
Meldungen über Unfälle mit wassergefährden Stoffen sind an die Integrierte Leitstelle Konstanz unter der Feuerwehr-Notrufnummer 112 zu richten. Die Alarmierung erfolgt durch die Integrierte Leitstelle Konstanz, bei Unfällen in der Regel unmittelbar nach Alarmierung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Die Maßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen werden in enger Abstimmung mit den Einsatzkräften vor Ort getroffen. Hierbei sind der Einsatzleiter der Feuerwehr, der Kreisbrandmeister, wie auch die Beamten des Polizeivollzugsdienstes wichtige Ansprechpartner.

Bei Unfällen auf dem Bodensee greift ein international abgestimmter Alarmplan. Innerhalb kurzer Zeit können Hilfskräfte aus allen drei Anrainerstaaten zur Hilfeleistung angefordert werden. Den Alarmplan stellt die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee auf.

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