Verlängerung der Aufstallungspflicht der Geflügelbestände bis 30. April 2023

Einige braune Hühner in einer überdachten Vorrichtung aus Holz und Maschendrahtzaun
Bildnachweis: Landratsamt Konstanz

Das diesjährige Seuchengeschehen der Vogel­grippe am Bodensee hält weiter an. Deshalb ruft das Veterinär­amt des Land­ratsamtes Konstanz weiterhin zu erhöhten Biosicherheits­maß­nah­­men in der Geflügelhaltung auf und verlängert die Aufstallungs­pflicht bis zum 30. April 2023.

Am 17. April 2023 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bei einer auf der Mettnau aufgefundenen Wildgans eine Infektion mit dem H5N1-Virus. Da­mit testete man im Landkreis Konstanz nun insgesamt elf Wildvögel posi­tiv auf die Geflügelpest.
 
Aktuell sind deutschlandweit Wildvögel, gehaltene Vögel und Nutzgeflügel von Ausbrüchen der Vogelgrippe betroffen, die meisten Fälle werden je­doch in Baden-Württemberg und Bayern gemeldet. Am häufigsten betrof­fen sind Möwenvögel, gefolgt von Wildgänsen. Die Möwen stammen über­wie­gend aus dem Binnenland, einschließlich des Bodensees, weshalb dieser als Risikogebiet zu betrachten ist.
 
Das Landratsamt Konstanz verlängert daher die seit dem 3. März 2023 gel­tende Allgemeinverfügung zum präventiven Schutz der Geflügelbestände durch Aufstallung bis zum 30. April 2023. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es mit steigenden Temperaturen und stärkerer UV-Strahlung zu einer Verringerung der Infektiosität bei Influenzaviren kommt und die Aufstallung schließlich nicht mehr notwendig sein wird. Die Verfügung sieht eine Hal­tung der Tiere in geschlosse­nen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer über­stehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung verfügt, vor.
 
Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Ba­den-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Ge­flü­gel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken, Akten­zei­chen 33-9123 Biosicherheit, ist ebenso zu beachten. Es ist derzeit enorm wichtig, Haus­geflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schwe­ren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veteri­när­amt ap­pelliert deshalb an alle Geflügelhaltenden, die bereits getroffen­en Maßnah­men nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern.
 
Trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel sind In­fektionen mit dem aviären Influenzavirus bei Menschen immer noch ein äu­ßerst seltenes Ereignis. Bei landlebenden und marinen Säugetieren schei­nen die Zahlen der gemeldeten Fälle etwas zuzunehmen. Das Risiko einer Ü­bertragung auf den Menschen stufen das FLI und das Europäische Zen­trum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten als gering ein.

Die Allgemeinverfügung vom 3. März 2023 des Landkreises Konstanz

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest des FLI und des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbaucherschutz Baden-Württemberg