Erneute Verlängerung: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz, Veterinäramt zur Aufstallung von Geflüge

Vom 28. April 2023, Az.: 25/508.302 Geflügelpest
Im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest ist die Verlängerung der Stallpflicht notwendig. Es wird daher eine Verlängerung zur Aufstallung der Geflügelbestände bis 14. Mai 2023 angeordnet.

Auf der Grundlage des Tlergesundheitsausführungsgesetzes erlässt das Landratsamt Konstanz, Veterinäramt folgende Allgemeinverfügung: