
Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis Konstanz infolge akuter Waldbrandgefahr
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 S. 1 und 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) wird von Amts wegen im gesamten Landkreis Konstanz die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald untersagt.
(Erstellt am 19. Juli 2022)