Liegenschaftsvermessungen

Als untere Vermessungsbehörde führt das Vermessungsamt in seinem Amtsbezirk mit einem Team aus erfahrenen und fachkundigen Vermessungsfachkräften Liegenschaftsvermessungen nach Maßgabe des Vermessungsgesetzes durch.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich nahezu auf den gesamten Landkreis mit Ausnahme der beiden Großen Kreisstädte Konstanz und Singen, die eigene Vermessungsdienststellen unterhalten.

Mit seinem umfangreichen Aufgabenspektrum ist das Vermessungsamt in der Lage, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden fünf Städte und 18 Gemeinden mit über 150.000 Einwohnern mit hochwertigen Vermessungsdienstleistungen zu versorgen.

Anträge können formlos per E-Mail, Fax oder telefonisch gestellt werden. Am besten schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem Anliegen. Oder rufen Sie einfach an.

Aufgaben:

  • Grenzfeststellungen
  • Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster
  • Bodenordnungsverfahren nach Maßgabe des Baugesetzbuches
  • Katastervermessungen an langgestreckten Anlagen über 100m Länge
  • Nachweis der Abmarkung an der Landesgrenze zur Schweiz (Kanton Schaffhausen)
  • Ausbildung von Praktikant/innen, Vermessungstechniker/innen, Anwärter/innen für den mittleren und  gehobenen, vermessungstechnischen Verwaltungsdienst sowie Referendar/innen des höheren, vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes. Gerne bieten wir auch Schnupperpraktika für interessierte Schülerinnen und Schüler an.

Weitere Informationen:

Informationen rund um das Thema Vermessung, Dienstleistungen, Produkte, Veranstaltungen, Stellenausschreibungen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Vermessungsamt
Otto-Blesch-Straße 49
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2164
F. +49 7531 800-2222
Vermessungsamt@LRAKN.de
 

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

Und nach telefonischer Vereinbarung.