Anlaufstellen bei Covid-19-Verdacht
Für Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung gibt es verschiedene Anlaufstellen.
Eine Kontaktaufnahme muss in jedem Fall telefonisch erfolgen.
Für Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung gibt es verschiedene Anlaufstellen.
Eine Kontaktaufnahme muss in jedem Fall telefonisch erfolgen.
Das Landratsamt Konstanz informiert auf dieser Seite die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus (SARS-CoV.2) und den neuesten Entwicklungen im Landkreis Konstanz.
Kontaktpersonen und auf das Coronavirus positiv getestete Personen (Infizierte) werden von dem Gesundheitsamt angerufen. Infizierte Personen werden dabei priorisiert behandelt, Kontaktpersonen werden erst nach dem Erhalt der Kontaktlisten von der infizierten Person abgearbeitet. Da es aktuell eine hohe Anzahl an Infizierten und Kontaktpersonen gibt, kann es bei der Kontaktaufnahme zu zeitlichen Verzögerungen von 1-2 Tagen kommen. Dringende Bitte: Rufen Sie nicht vorher im Gesundheitsamt an! Vielen Dank.
Für eine große Corona Nachbeobachtungsstudie am Hegau Bodensee Klinikum in Singen sucht das Studienzentrum Hegau Bodensee freiwillige Probandinnen und Probanden für die Teilnahme an einer Nachbeobachtungstudie von SARS CoV 2 (Corona) infizierten Patienten. Mehr Informationen finden Sie hier. (488 KB)
Das Land Baden-Württemberg informiert über die aktuell geltende Corona-Verordnung sowie über die konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Die nächste Aktualisierung der Entwicklung zum Coronavirus im Landkreis Konstanz erfolgt immer am Nachmittag des nachfolgenden Werktags. An Feiertagen und am Wochenende erfolgt die Auswertung zusammengefasst am nächsten Werktag. Sollten Sie nicht die aktuellste Grafik sehen, löschen Sie bitte den Cache Ihres Browers und laden Sie erneut die Webseite.
Die erhobenen und veröffentlichten Zahlen zur Entwicklung des Coronavirus im Landkreis Konstanz beziehen sich grundsätzlich nur auf Personen, die mit Erstwohnsitz im Landkreis Konstanz gemeldet sind.
Das Landratsamt Konstanz macht zum Schutz der betroffenen Personen keine Angaben zu Geschlecht, Alter, Wohnort, Familiensituation, Arbeitsplatz oder Schule. Über aktuelle Entwicklungen werden die betroffenen Städte und Gemeinden, Arbeitgeber, Schulen sowie weitere betroffene Einrichtungen tagesaktuell auf dem Laufenden gehalten.
Das Impfzentrum für den Landkreis Konstanz wird aktuell in Singen eingerichtet und wird ab Mitte Januar startklar sein.
Weitere Information auf der Seite zum Kreisimpfzentrum Landkreis Konstanz
In den Abstrichzentren werden Tests nur bei folgenden Personen durchgeführt: Kontaktpersonen der Kategorie 1, Mitarbeitende aus Schulen und Kitas, die über einen Gutschein ihrer Einrichtung verfügen, Personen, die eine rote Warnmeldung über die Corona-Warn-App erhalten haben.
Mitzubringen sind die Versicherungskarte der Krankenkasse und der Personalausweis/ Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass Sie symptomfrei sein müssen. Kontaktieren Sie bei Symptomen Ihren Hausarzt.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 12 bis 16 Uhr.
Keine Anmeldung erforderlich.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 12 bis 16 Uhr.
Anmeldung erforderlich unter 07531 800-2480 montags bis freitags zwischen 9 bis 12 Uhr.
Dem Gesundheitsamt werden nur positive Testergebnisse gemeldet. In solchen Fällen setzt sich das Gesundheitsamt mit der Person zeitnah in Verbindung.
Negative Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt hingegen nicht mitgeteilt. Die Mitteilung dieser Ergebnisse übernehmen die Abstrichzentren bzw. die Hausarztpraxen.
Das Landratsamt Konstanz hat eine Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger zum Coronavirus eingerichtet. Diese ist werktags von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 07531 800-7777 erreichbar.
Neben den überwiegenden Fragen zu Testungen, Quarantäneregelungen, Risikogruppen oder zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erreichen die Hotline auch Fragen zu Grenzübertritten. Nicht für alle Fragen ist die Corona-Hotline die richtige Adresse: Ansprechpartner zu Themen rund um Grenzübertritte ist bspw. die Bundespolizei, lokale Einschränkungen regeln die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinden. Juristische Beratungen und individualmedizinische Konsultationen können von den Hotline-Mitarbeitenden nicht geleistet werden.
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr den vom Innenministerium zur Verfügung gestellten Chatbot COREY nutzen. Dieser beantwortet Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg – zu Infektionszahlen, der Rechtsverordnung und vielem mehr.
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht die täglich aktualisierten Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis unter folgendem Link: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4.
Für Personen, die aus einem „Risikogebiet“ innerhalb Deutschlands nach Baden-Württemberg einreisen, gilt keine Melde-, Quarantäne- oder Testpflicht. Dennoch besteht die Empfehlung von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete abzusehen.
Das Robert-Koch-Institut führt Staaten und Regionen auf, die als Gebiete gelten, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht: Liste der Risikogebiete
Wer aus solchen Risikogebieten nach Baden-Württemberg einreist, muss nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen folgendes beachten:
Die hierfür grundlegende aktuelle CoronaVO Einreise finden Sie unter: CoronaVO Einreise.
Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.
Schriftliche Bestätigungen über die häusliche Absonderung nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet erhalten Sie von der zuständigen Orts- bzw. Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Stadt/Gemeinde | E-Mailadresse | Telefonnummer |
---|---|---|
Aach | rapp@aach.de | 07774 9309-16 |
Allensbach | monika.riester@allensbach.de | 07533 801-31 |
Bodman-Ludwigshafen | gemeinde@bodman-ludwigshafen.de | 07773 9300-12 |
Büsingen | gemeinde@buesingen.de | 07734 9302-33 |
Eigeltingen | hauptamt2@eigeltingen.de | 07774 9322-25 |
Engen | apecher@engen.de | 07733 502-251 |
Gaienhofen | gemeinde@gaienhofen.de | 07735 9999-129 |
Gailingen | julia.linsenbolz@gailingen.de | 07734 9303-43 |
Gottmadingen | ordnungsamt@gottmadingen.de | 07731 908-160 |
Hilzingen | ruck@hilzingen.de | 07731 3809-78 |
Hohenfels | gemeinde@hohenfels.de | 07557-9206-0 |
Konstanz | einreise@konstanz.de | - |
Moos | m.stoffel@moos.de | 07732 9996-12 |
Mühlhausen-Ehingen | hauptamt@muehlhausen-ehingen.de | 07733 5005-22 |
Mühlingen | hauptamt@muehlingen.de | 07775 9303-15 |
Öhningen | gemeindeverwaltung@oehningen.de | 07735 819-15 |
Orsingen-Nenzingen | a.wind@orsingen-nenzingen.de m.klement@orsingen-nenzingen.de |
07771 9341-11 |
Radolfzell | ordnungsamt@radolfzell.de | 07732 81-288 |
Reichenau | streib@reichenau.de | 07534 801-133 |
Rielasingen-Worblingen | rudolph@rielasingen-worblingen.de | 07731 9321-30 |
Singen | ordnungsamt@singen.de | - |
Steißlingen | flutz@steisslingen.de | 07738 9293-11 |
Stockach | ordnungsamt@stockach.de | 07771 802-387 |
Tengen | stadt@tengen.de | 07736 9233-0 |
Volkertshausen | gschlecht@volkertshausen.de | 07774 9310-19 |
Trotz aller Einschränkungen durch die Corona-Pandemie müssen für den Landkreis Konstanz wichtige Dienstbetriebe des Landratsamtes aufrechterhalten werden. Dazu ergreift der Landkreis zahlreiche Maßnahmen.
Die Entwicklungen hinsichtlich des Coronavirus verlaufen dynamisch, über entsprechende Änderungen und Anpassungen wird regelmässig informiert. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Seit dem 16. Juni 2020 kann die Corona-Warn-App der Bundesregierung heruntergeladen werden. Die App hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden.
Sollten Sie eine rotfarbige Warnmeldung bekommen, welche darauf hinweist, dass Sie längeren Kontakt zu einer infizierten Person hatten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Corona.Gesundheitsamt@LRAKN.de. Bitte nennen Sie Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Eine grünfarbige Meldung der Corona-Warn-App wird standardmäßig allen Nutzen angezeigt und bedeutet, dass es ein niedriges Risiko für eine Ansteckung gibt bzw. dass die App keine Risikokontakte aufgezeichnet hat.
Für technische Fragen rund um die App stellt das Bundesministerium eine Hotline zur Verfügung. Diese ist kostenlos und kann unter 0800 754 0001 montags bis samstags zwischen 7 und 22 Uhr erreicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app und
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in einem Informationsflyer alles wissenswertes und Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen aufbereitet. Dieses Merkblatt informiert über verschiedene Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen, deren jeweilige
Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist.
Corona4me ist eine interaktive Lernplattform für Bürgerinnen und Bürgern sowie medizinischem Assistenzpersonal, die über folgende Themen zum Coronavirus informiert:
Das Modul und seine Inhalte sind vom Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz und dem Gesundheitsamt entwickelt und validiert.
Das Ministerium für Soziales und Integration hat ein Erklärvideo zum Thema „Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus“ bereitgestellt.
Das Video ist in leichter Sprache verfasst und enthält Untertitel. Das Erklärvideo greift sehr anschaulich verschiedene Regeln auf wie beispielsweise Händewaschen, Abstandhalten, Niesetikette oder das Tragen von Masken.
Für alle Fragen zu wirtschaftlichen Hilfestellungen während und nach der Coronapandemie hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises Konstanz ausführliche Informationen zusammengestellt.
Informationen zu wirtschaftlichen Hilfestellungen
Darüber hinaus hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises Konstanz sowie die Bodensee Standort Marketing GmbH eine „Info-Hotline Wirtschaft“ geschalten, die Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 07531 800-1450 erreichbar ist.
Die Hotline wendet sich an Unternehmende, die Fragen rund um das Thema COVID-19 und Wirtschaft haben. Die Anfragen werden in die Bereiche Unternehmen, Fachkräfte, Existenzgründung / Selbstständige und Tourismus / Gastronomie weitergeleitet und dort schnellstmöglich bearbeitet.
Anfragen aus dem Landkreis Konstanz können zudem an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: wirtschaft@lrakn.de. Für Anfragen, die über den Landkreis Konstanz hinausgehen, wurde ebenfalls ein E-Mail-Postfach eingerichtet: wirtschaft-bodensee@b-sm.com
Weitere hilfreiche Informationen für Unternehmen zu Corona erhalten Sie hier:
Vorgehen bei Covid-19 Verdachtsfällen (483 KB)
Begriffserklärungen zu Covid-19 (443 KB)
Formular zur Erfassung von Kontakt (13 KB)
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat eine gebührenfreie Info-Hotline für Unternehmen den wichtigsten Themenfeldern der Coronahilfen in Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 0800 40 200 88 eingerichtet.
Weitere Corona-Ansprechpartner für Unternehmen
Die Handwerkskammer Konstanz hat für Mitgliedsbetriebe aus dem Kammerbezirk eine Hotline eingerichtet unter der Telefonnummer 07531-205-201.
Infosite der Handwerkskammer rund um die Coronakrise.
Infosite zur Soforthilfe für Unternehmen
Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat ebenfalls Informationen für Unternehmen zur Corona-Pandemie zusammengestellt. Zudem wurden für die Beantragung der Soforthilfe zwei Hotlines eingerichtet: Telefonnummer 07531 2860 333 und 07622 3907 333
Infosite der IHK rund um die Coronakrise
Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ist für Anfragen, neben den allgemeinen Kontaktmöglichkeiten, auch unter der Hotline 07531 585-700 erreichbar. Sie ist zuständig für Personen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und jetzt arbeitslos werden. Der Personenkreis kann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Die Anträge stehen online zur Verfügung. Arbeitgeber erhalten Anträge auf Kurzarbeit unter der Hotline 0800 4 5555 20.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kostenfreie Hotline eingerichtet unter der Telefonnummer 0800 4 5555 23. Sie bietet Informationen für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Fragen von (Solo)Selbstständigen und Personen, die noch nie Kontakt zur Grundsicherung hatten, können hier schnell beantwortet werden. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter Landkreis Konstanz steht ebenfalls, neben den allgemeinen Kontaktmöglichkeiten, unter der Hotline 07531 36336-800 für Auskünfte zur Verfügung. Es ist zuständig für Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeldleistungen haben oder die eine Aufstockung von Arbeitslosengeld bzw. von Kurzarbeitergeld benötigen. Dieser Personenkreis kann beim Jobcenter Grundsicherung nach dem SGB II beantragen.
Die sachliche Zuständigkeit für die verwaltungsmäßige Abwicklung und Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach §§ 56, 57 und 58 IfSG liegt bei den örtlichen Regierungspräsidien. Für den Landkreis Konstanz ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständig.
Die Antragsstellung nach § 56 Abs. 1 und Abs. 1a IfSG erfolgt über ein elektronisches Online-Verfahren: www.ifsg-online.de
Auf dieser Website finden Sie zudem nützliche Informationen rund um Ihren Antrag.
Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Lage
Corona.Gesundheitsamt@LRAKN.de