
Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung
Die Landesregierung hat die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) reformiert. Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung kann nun erstmals für ehrenamtliche Helfer aus dem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft genutzt werden. Auch die Verpflichtung Schulungsangebote wahrzunehmen, entfällt zukünftig für Ehrenamtliche und bürgerschaftlich Engagierte. Die Reform zielt darauf ab, die Situation pflegender Angehöriger zu erleichtern. Informationen und Formulare stehen auf der Webseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg bereit.
(Erstellt am 14. Januar 2025)
