Kulturförderung des Landkreises Konstanz

Palette mit verschiedenen Farben
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In seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 hat der Kreistag des Landkreises Konstanz neue Richtlinien zur Kreiskulturförde­rung verabschiedet. Neu sind insbesondere die Regelungen zur Projektför­derung. Künftig können zwei Mal im Jahr Fördermittel aus dem Kultur­förderfonds beantragt werden. Die nächste Frist endet bereits am 31. Januar 2025.

Zur Antragstellung berechtigt sind Vereine, Gemeinden und andere gemeinnützige Institutionen. Gefördert werden können Projekte aus den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Geschichte, Archäologie, Denkmalpflege, Brauchtum und Jugendkultur. 

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Projekt eindeutig über die einzelne Gemeinde hinausweist und den ganzen Landkreis oder zumindest einen größeren Teil in den Blick nimmt. Besonders zur Antragstellung aufgerufen sind Initiativen, die sich im Sinne der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land die Bereicherung des Kulturlebens im ländlichen Raum zum Ziel setzen und das kulturelle Angebot für jugendliche Zielgruppen erweitern möchten.

Die Förderrichtlinien, die das Antragsverfahren beschreiben, sind unter www.LRAKN.de/kulturfoerderung zu finden. Anträge können ab sofort beim Amt für Geschichte und Kultur eingereicht werden. Für weitere Fragen können sich Interessierte per E-Mail an Kreisarchiv@LRAKN.de wenden.