Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Eltern können Bedarf bis Mitte März bei ihrer Gemeinde anmelden

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Für das Schuljahr 2026/27 haben die Grundschulkinder der ersten Klassen bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Laut Schulgesetz müssen Erziehungsberechtigte ihren Betreuungsbedarf bis zum 15. März 2026 für das gesamte kommende Schuljahr bei ihrer Wohnortgemeinde anmelden.

Der Rechtsanspruch wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet und umfasst eine Betreuung von acht Stunden von Montag bis Freitag und gilt mit Ausnahme von 20 Ferientagen auch in den Schulferien. Die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten ist gegebenenfalls kostenpflichtig.  

Im Landkreis Konstanz muss die Meldung des Betreuungsbedarfs bei der Wohnortgemeinde erfolgen. Erziehungsberechtigte von Kindern, die zum Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, wenden sich an das Rathaus ihres Wohnorts oder informieren sich online über die Internetseite der jeweiligen Wohnortgemeinde, in welcher Form gemeldet werden soll. 

Allgemeine Informationen zum neuen Betreuungsanspruch an Grundschulen gibt es auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Für allgemeine Auskünfte zur neuen gesetzlichen Regelung steht im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt Konstanz außerdem die Jugendhilfeplanung unter Jugendhilfeplanung@LRAKN.de zur Verfügung.