Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Förderprogramm 2025
In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2025 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden, Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde sowie eine Bewilligung des Antrags. Das Regierungspräsidium Freiburg erwartet zum 30. September 2024 die vollständigen ELR-Anträge. 2025 spielt die Stärkung der Klimaresilienz eine herausragende Rolle.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne wenden an:
Landratsamt Konstanz
Amt füt Klimaschutz und Kreisentwicklung
Marguerite.Danegger@LRAKN.de
Die Landespressemeldung vom 31. Mai 2024 lesen Sie hier. Über diesen Link gelangen Sie auf die Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, dort finden Sie grundsätzliche Informationen zum Förderprogramm. Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sowie weitergehende Informationen sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abzurufen.