Förderdarlehen für betroffene Unternehmen nach den Unwettern Ende Mai/Anfang Juni
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg informiert am 10. Juli 2024 über zwei Förderdarlehen der L-Bank, die eine Liquiditätsversorgung betroffener Unternehmen sicherstellen soll. Laut Mitteilung sollen durch die Zinsverbilligung "Unternehmen günstiger Ersatzbeschaffungen bei Sachschäden und einen durch Betriebsunterbrechung entstandenen Betriebsmittelbedarf finanzieren."
Eckpunkte der Unwetterhilfe sind der L-Bank nach unter anderem
Unternehmen, die von den Starkregenereignissen zwischen dem 30. Mai bis 3. Juni 2024 betroffen sind
2 Varianten: Förderdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre oder Förderdarlehen für etablierte kleine und mittlere Unternehmen ab 5 Jahren
Alle Informationen (Antragsberechtigung, Antragstellung, Darlehenskonditionen und mehr) sind aufgeführt unter https://www.l-bank.de/allgemein/wirtschaftsfoerderung/artikelseiten/guw-unwetterhilfe.html.