Jugendschöffen gesucht

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Zum 1. Januar 2024 ist das Amt der Jugendschöf­fen neu zu besetzen. Über die Vorschlagsliste für diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die beim Landgericht oder beim Jugendschöf­fengericht Konstanz bis zum 31. Dezember 2028 tätig sein werden, ent­scheidet der Kreistag, beziehungsweise der Kreisjugendhilfeausschuss.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn der Amtspe­riode zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, in den Städten und Gemeinden des Landkreises Konstanz wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besit­zen. Anders als früher können sich auch Schöffinnen und Schöffen bewer­ben, die bereits in zwei aufeinander folgenden Perioden amtieren.

Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges Ehrenamt, das persönliches Engage­ment und Lebenserfahrung voraussetzt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten Erfahrungen im Umgang mit Menschen haben, soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, einen hohen Sinn für Gerechtigkeit besitzen und objektiv und unvoreingenommen sein. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt und nach Mög­lichkeit in der Jugendarbeit erfahren sein.

Die wichtigsten Aufgaben der Schöffen bestehen in der Mitwirkung an Ur­tei­len oder Einstellungen von Verfahren und gegebenenfalls der Festset­zung von Bewährungsauflagen. Schöffen haben das Recht, Fragen an die Angeklagten, an Zeugen und Sachverständige zu stellen. Die Teilnahme­häufigkeit an Gerichtsverhandlungen variiert naturgemäß. In der Regel handelt es sich um circa sechs bis zwölf Termine im Jahr. Bei ur­laubs- und krankheitsbedingter Verhinderung kommen Ersatzschöffinnen und Ersatz­schöffen zum Einsatz. Die Schöffen werden zu den Verhandlun­gen von ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschä­digung für ihre Tätigkeit.

Bei Interesse werden Bewerbungen bis zum 30. April 2023 beim Landrats­amt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Maggistr. 7, 78224 Singen, zu Händen von Susanne Herz und Theo Rüttinger oder unter Jugendschoeffenwahl@LRAKN.de entgegengenommen. Der Bewerbungs­bogen für Jugendschöffen kann per Mail angefordert werden oder ist hier abrufbar. Auf www.schoeffenwahl2023.de gibt es weitere Informationen zum Schöffenamt.