
Jugendschöffen gesucht
Zum 1. Januar 2024 ist das Amt der Jugendschöffen neu zu besetzen. Über die Vorschlagsliste für diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die beim Landgericht oder beim Jugendschöffengericht Konstanz bis zum 31. Dezember 2028 tätig sein werden, entscheidet der Kreistag, beziehungsweise der Kreisjugendhilfeausschuss.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, in den Städten und Gemeinden des Landkreises Konstanz wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Anders als früher können sich auch Schöffinnen und Schöffen bewerben, die bereits in zwei aufeinander folgenden Perioden amtieren.
Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges Ehrenamt, das persönliches Engagement und Lebenserfahrung voraussetzt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten Erfahrungen im Umgang mit Menschen haben, soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, einen hohen Sinn für Gerechtigkeit besitzen und objektiv und unvoreingenommen sein. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt und nach Möglichkeit in der Jugendarbeit erfahren sein.
Die wichtigsten Aufgaben der Schöffen bestehen in der Mitwirkung an Urteilen oder Einstellungen von Verfahren und gegebenenfalls der Festsetzung von Bewährungsauflagen. Schöffen haben das Recht, Fragen an die Angeklagten, an Zeugen und Sachverständige zu stellen. Die Teilnahmehäufigkeit an Gerichtsverhandlungen variiert naturgemäß. In der Regel handelt es sich um circa sechs bis zwölf Termine im Jahr. Bei urlaubs- und krankheitsbedingter Verhinderung kommen Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen zum Einsatz. Die Schöffen werden zu den Verhandlungen von ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.
Bei Interesse werden Bewerbungen bis zum 30. April 2023 beim Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Maggistr. 7, 78224 Singen, zu Händen von Susanne Herz und Theo Rüttinger oder unter Jugendschoeffenwahl@LRAKN.de entgegengenommen. Der Bewerbungsbogen für Jugendschöffen kann per Mail angefordert werden oder ist hier abrufbar. Auf www.schoeffenwahl2023.de gibt es weitere Informationen zum Schöffenamt.