
Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung für Betriebe mit Direktvermarktung
Am Dienstag, den 9. Mai 2023 findet von 17 bis 19 Uhr am Landwirtschaftsamt in der Winterspürer Straße 25 in 78333 Stockach eine Erstbelehrung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes mit anschließender Hygieneschulung statt.
Die Erstbelehrung ist nach dem Infektionsschutzgesetz für alle vorgeschrieben, die bei ihrer Arbeit direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Eine Folgebelehrung soll in zweijährigem Rhythmus stattfinden.
Anmeldungen sind bis zum 25. April 2023 unter Angabe von Namen, Wohnort und Telefonnummer unter Forum.Ernaehrung@LRAKN.de möglich.
(Erstellt am 14. April 2023)