Borkenkäfer breitet sich aus: Waldbesitz verpflichtet zum Handeln

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Anhaltende Trockenheit und steigende Temperaturen begünstigen die Ausbreitung des Borkenkäfers im Landkreis Konstanz. Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass die Schäden zunehmen und frühzeitiges Eingreifen entscheidend für den Erhalt der Waldbestände ist.

Bereits wenige befallene Bäume können Auslöser für eine großflächige Vermehrung sein. Laut Landeswald- und Pflanzenschutzgesetz sind Wald­besitzer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Schädlingen zu ergreifen. Frisch befallene Bäume sind umgehend zu fällen und fachge­recht zu behandeln, sodass die Käfer unschädlich gemacht werden. Erkenn­bar ist ein Befall unter anderem an Bohrlöchern in der Rinde mit kaffeefar­bigem Bohrmehl, das oft am Stammfuß, auf Blättern oder in Spinnweben zu sehen ist. Zudem weisen Harzaustritt oder abfallender Rinde, eine fahlgrü­ne bis rotbraune Verfärbung der Krone sowie herabrieselnden Nadeln auf einen Befall hin. Kann das Holz nicht sofort aus dem Wald entfernt werden, sind die Stämme zu entrinden. Rindenstücke mit Brut sollten mit der befallenen Seite nach oben in der Sonne gelagert werden, um die Larven abzutöten.
 
Waldbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht und müssen Gefahren, die von ihrem Wald ausgehen, beseitigen. Dies gilt insbesondere bei Wald­rändern entlang öffentlicher Straßen und in der Nähe von Gebäuden. Abge­storbene Bäume, herabfallende Äste oder tote Kronenteile stellen eine potenzielle Gefahr dar und müssen umgehend entfernt werden. Andernfalls können Schadenersatzforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen drohen.
 
Das Kreisforstamt empfiehlt allen Waldbesitzern, ihre Flächen regelmäßig auf Schadsymptome zu kontrollieren. Nur durch rechtzeitiges und koordiniertes Vorgehen lassen sich Folgeschäden wirksam begrenzen.