Bekanntmachung des Kreishaushalts des Landkreises Konstanz für das Haushaltsjahr 2023

In Nahaufnahme sind aufgefächerte Euroscheine in aufsteigender Reihenfolge zu sehen. Von jedem Geldschein von 500 bis fünf Euro ein Exemplar.
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Das Regierungspräsidium Freiburg erklärt mit Schreiben vom 28. Februar 2023 die Haushaltssatzung des Landkreises Kon­stanz für das Haushaltsjahr 2023 für gesetzmäßig. Gleiches gilt für die Wirtschaftsbetriebe der Eigenbetriebe Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU „seehäsle“ sowie für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz.

Mit Schreiben vom 28. Februar 2023 bestätigt das Regierungspräsidium Freiburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Kon­stanz für das Haushaltsjahr 2023. Auch die Wirtschaftsbetriebe der Eigen­be­triebe Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU „seehäsle“ und des Abfall­wirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz erkennt das Regierungspräsidium darin als gesetzeskonform an.
 
Die Haushaltssatzung ist auf der Website des Landkreises Konstanz, www.LRAKN.de/bekanntmachungen, veröffentlicht. In der Zeit vom 16. bis 24. März 2023 können Interessierte den Haushaltsplan 2023 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz im Büro A 222 kostenlos einsehen. Das Landratsamt bittet um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer +49 7531 800-1503.