Allgemeine Polizeiangelegenheiten

Zuständigkeiten bestehen hier als untere Verwaltungsbehörde für den Landkreis Konstanz, ausgenommen die Großen Kreisstädte Konstanz, Radolfzell und Singen sowie die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Stockach.

Die Entgegennahme von Waffen bzw. Sprengstoff erfolgt nur nach Terminvereinbarung und am Benediktinerplatz 1!

Aufgaben:

  • Waffenrecht
    - Erteilung, Versagung und Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
    - Verfügung von Waffenbesitzverboten
    - Überprüfung der Tresore und der Schießstätten
    - Staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde
  • Sprengstoffrecht
    (nichtgewerblich allgemein sowie gewerblich für Erlaubnisse nach § 7 SprengG und Befähigungsscheine nach § 20 SprengG)
    - Erteilung, Versagung und Widerruf sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse
    - Annahme der Anzeigen zum Silvesterverkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien I und II
    - Mitwirkung bei wasserrechtlichen Anordnungen zur Verwendung von Pyrotechnik auf dem Bodensee (soweit es sich um deutsches Hoheitsgebiet handelt)
  • Versammlungsrecht
    - Bearbeitung von Anmeldungen zur Durchführung öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel und ggf. Verfügung von Auflagen
  • Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
    - Beurteilung akuter Eigen- oder Fremdgefährdung bei psychisch auffällig gewordenen Personen, Veranlassung amtsärztlicher Untersuchungen sowie von Einweisungen in das ZfP Reichenau
  • § 4 Nr. 20 Buchstabe a Satz 2 UStG bzw. § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG
    - Bescheinigungen zur Steuerbefreiung für Amateurtheater, Musikvereine, auf einen Beruf vorbereitende Privatmusikerzieher sowie Orchester, Chöre und als Einzelkünstlerinnen oder Einzelkünstler auftretende Solistinnen oder Solisten und Dirigentinnen oder Dirigenten der Amateurmusik (maßgebend für die örtliche Zuständigkeit ist der Leistungsort, in dem die Unternehmerin bzw. der Unternehmer steuerlich geführt wird)
  • §§ 2 und 4 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
    - Prüfung der Kassenberichte der Kleingartenvereine zur Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
  • §§ 4 Abs. 1 und 14 Vereinsgesetz
    - Stellungnahmen an die Amtsgerichte zu beantragten Eintragungen und Änderungen von Ausländervereinen im Vereinsregister
  • §§ 6 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Nr. 2 Gräbergesetz
    - Zustimmung zur Verlegung von Kriegsgräbern, Entscheidung über die Beisetzung nach Verlegung eines Kriegsgrabes in den Zuständigkeitsbereich
  • § 14 Abs. 2 Satz 2 OrdenG
    - Erteilung und Versagung von Genehmigungen zum Sammeln bestimmter Titel, Orden oder Ehrenzeichen
  • §§ 4 Abs. 4, 5 Abs. 3 und 7 des Jugendschutzgesetzes
    - Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Gaststätten ohne Begleitung oder zu sonst nicht erlaubten Zeiten bzw. über die Zulassung von Ausnahmen zur Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
    sowie
    Anordnungen des Verbots der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb bei Vorliegen einer Gefährdung für deren körperliches, geistiges oder seelisches Wohl

Darüber hinaus sind wir im Landkreis Konstanz (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Konstanz, Radolfzell und Singen) für folgende Aufgaben zuständig:

  • Prüfung angezeigter Ortspolizeiverordnungen sowie von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Ortspolizeibehörden
  • Fachaufsicht über die Melde- und Passbehörden sowie über den Polizeivollzugsdienst

Weitere Informationen, Formulare und anträge:

Waffenrecht

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1732
Ordnungsamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr