Kommunalwahl

Glocke und Mikrofon auf der Verwaltungsbank im Großen Sitzungssaal
Großer Sitzungssaal.
Foto: Landratsamt Konstanz

Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Dazu gehören die Kreistags-, die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl. Die Mandatsträger werden von den Wahlberechtigten des Landkreises, der Gemeinde bzw. der Ortschaft gewählt.
 
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen. Hierbei handelt es sich um das aktive Wahlrecht.
Wählbar als Mitglied des Kreistages, des Gemeinderates und des Ortschaftsrates ist man dagegen erst mit Erreichung der Volljährigkeit
(= passives Wahlrecht).
 

Kreistagswahl 2024

Innenminister Strobl hat den 9. Juni 2024 als Wahltermin für die Kreistagswahl 2024 festgelegt.
 
Der Landkreis wird hierzu in Wahlkreise unterteilt. Die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. In seiner Sitzung vom 20. März 2023 hat der Kreistag die Wahlkreiseinteilung des Landkreises Konstanz in der bisherigen Form (sieben Wahlkreise) beschlossen.
 
Die Wahlkreise sowie die Anzahl der in den jeweiligen Wahlkreisen zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte entnehmen Sie dieser Übersicht:
 
Übersicht Wahlkreise und Anzahl der Sitze pro Wahlkreis (PDF / 581 KB)

Ziel ist es, dass alle Wahlkreise möglichst eine übereinstimmende Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern pro Kreistagssitz haben und die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Zahl so gering wie möglich ausfällt.

Mit Bekanntmachung vom 3. Februar 2024 werden die Wahlvorschlagsträger aufgefordert, die Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags 2024 bis spätestens am 28. März 2024 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses schriftlich einzureichen.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags des Landkreises Konstanz am 9. Juni 2024 | Landkreis Konstanz (lrakn.de)