Einheitliche Stelle - Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)

Der Einheitliche Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle beim Landratsamt Konstanz bietet allen in- und ausländischen Dienstleistern / Antragstellern „Hilfe aus einer Hand“.

Über ihn können alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden. Ausländische (EU) wie inländische Dienstleister / Antragsteller können aus einer Hand umfangreiche Informationen erhalten, sich beraten und das Verwaltungsverfahren zur Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungen abwickeln lassen. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt alle erforderlichen Antragsformalitäten entgegen und gibt diese an die einzelnen zuständigen Stellen weiter.

Im Landkreis Konstanz stehen Ihnen darüber hinaus im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit weitere Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung. Neben dem Landratsamt (siehe Ausführungen auf dieser Seite) sind dies die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee sowie die Handwerkskammer Konstanz.

Bitte beachten Sie:

  • Die Zuständigkeit für Genehmigungs- und andere Verwaltungsverfahren bleibt nach wie vor bei den entsprechenden Behörden. Der einheitliche Ansprechpartner / Einheitliche Stelle hat Lotsen- und Beratungsfunktion.
  • Derzeit sind rund 70 Dienstleistungen von der EU-Dienstleistungs-richtlinie erfasst, die jedoch zur Zeit noch nicht alle über service-bw abgewickelt werden können.

An einer stetigen Erweiterung dieser Serviceleistung wird fortlaufend gearbeitet. Die Schwerpunkte liegen aktuell in den Bereichen Gewerbe – und Gaststättenrecht, wie bspw.:

  • Gaststättenerlaubnis, Reisegewerbekarte, Erlaubnisse nach § 33, 34 GewO, Waffen- und Sprengstoffrecht, u.a.,
  • Naturschutzrecht, wie bspw. Erlaubnis nach § 45 Abs. 2 NatSchG für das gewerbemäßige Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen,
  • Abfallrecht, wie bspw. Erlaubnisse nach § 49, 50 KrW / AbfG für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen und für die Abfallvermittlung.

Bestimmte Rechtsgebiete und Dienstleistungen sind von der Dienstleistungs-richtlinie ausgenommen. Diese sind u. a.:

  • Nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
  • Finanz-, Bank- und Kreditleistungen
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Gesundheitswesen
  • Audiovisuelle Dienste und Rundfunkdienstleistungen
  • Glücksspiele
  • Tätigkeiten, die mit Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
  • soziale Dienstleistungen
  • private Sicherheitsdienste
  • Notare und Gerichtsvollzieher
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Elektronische Abwicklung

Alle Verfahren und Formalitäten, die über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden, können auf elektronischem Weg durchgeführt werden.

Falls Sie ihr Anliegen elektronisch abwickeln möchten, nutzen Sie bitte unser Service-Portal.

Hier erfahren Sie, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist und welche Unterlagen Sie benötigen. Hier können Sie das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner oder direkt über die zuständige Behörde abwickeln.

Die Kommunikation über dieses Service-Portal bietet Ihnen ein Höchstmaß an Datensicherheit.

Falls Sie das Service-Portal nicht benutzen möchten, aber dennoch auf eine sichere Datenübermittlung wert legen, können Sie auch über die virtuelle Poststelle mit dem Einheitlichen Ansprechpartner kommunizieren.

Weitere Informationen:

Behördenwegweiser

Kontakt

Einheitliche Stelle - Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
Landratsamt Konstanz
Hauptamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Eap@LRAKN.de