Zusammensetzung des Kreistags

Kreisräte

Der Kreistag setzt sich derzeit aus 73 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern (Kreisräten) und dem Landrat als Vorsitzendem zusammen.

Fraktionen

Kreisräte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von Mandatsträgern zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele. Zur Bildung einer Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Kreistags mindestens drei Mitglieder erforderlich.

Im Kreistag gibt es aktuell folgende Fraktionen:

  • CDU (20 Sitze)
  • BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (18 Sitze)
  • Freie Wähler (14 Sitze)
  • SPD (10 Sitze)
  • FDP (6 Sitze)
  • DIE LINKE (3 Sitze)

Darüber hinaus gibt es weitere Mandatsträger, die keiner Fraktion angehören. Es handelt sich um Mitglieder der AfD (2 Sitze).

Ergebnis der Kreistagswahl vom 26. Mai 2019