Sitzungen

Kreistag und Ausschüsse

Der Kreistag entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes für diese Entscheidung zuständig ist oder er die Entscheidung an einen Ausschuss übertragen hat. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten wird in der Hauptsatzung des Landkreises festgelegt.
Um den Kreistag zu entlasten, werden für die Beschlussfassung über einzelne Themenbereiche Ausschüsse gebildet. Diese entscheiden entweder kraft eigener Zuständigkeit in öffentlicher Sitzung oder bereiten die Entscheidungen des Kreistags vor.

Tagesordnungen

Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind in der Regel öffentlich; Zuhörer sind willkommen. Nichtöffentlich wird nur verhandelt, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordert.Die Sitzungstermine und die Tagesordnungen stellt der Landrat als Vorsitzender des Kreistags auf. Er lädt die Kreisräte zu den Sitzungen ein und gibt Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen rechtzeitig, in der Regel eine Woche vor der jeweiligen Sitzung, öffentlich bekannt.Alle öffentlichen Tagesordnungen und die dazugehörigen Sitzungsunterlagen sind im elektronischen Ratsinformationssystem einsehbar.

Sitzungskalender

Dem Sitzungskalender sind die geplanten Sitzungstermine des Kreistags und der Ausschüsse zu entnehmen.