Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungen
Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Zugleich ist sie zuständig für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft.
Aufgrund des aktuell erhöhten Arbeitsaufkommens kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit (circa 6-12 Monate) Ihres Einbürgerungsantrages kommen. Wir bitten um Verständnis.
Hinweis:
Die derzeit in den Medien veröffentlichten Berichte, wonach das Einbürgerungsrecht vereinfacht werden soll, bedeuten nicht, dass die die neuen Regelungen bereits gelten. Es wird lediglich über die möglichen Absichten der Bundesregierung berichtet. Änderungen des Einbürgerungsrechtsmüssen durch ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist erst am Anfang. Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema. Derzeit gelten weiter die bisherigen Regelungen, nach denen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nur behalten können, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben oder Ihr Heimatstaat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausspricht. Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können die bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland finden Sie hier.
Weitere Informationen
- Merkblatt Unterlagen Einbürgerungsverfahren (PDF / 436 KB)
- Antrag Einbürgerung (PDF / 586 KB)
- Antrag Zusatz zum Antrag Straf- und Ermittlungsverfahren (PDF / 408 KB)
- Merkblatt Unterlagen Staatsangehörigkeitsausweis (PDF / 125 KB)
- NEU: Staatsangehörigkeitsausweis elektronisch beantragen
- Antrag Staatsangehörigkeitsausweis (PDF / 646 KB)
Ihre Ansprechperson
Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer aus allen Städten und Gemeinden des Landkreises – zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht.
Der SERVICE POINT ist erste Anlaufstelle für einfache Auskünfte sowie die Ausgabe von Formularen und elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT). Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.
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