Sie beziehen (Sozial-)Leistungen?
Personen, die (Sozial-)Leistungen beziehen, sollten bei der Wohnungssuche unbedingt darauf achten, dass die monatliche (Brutto-)Kaltmiete und die Größe der Wohnung den Vorgaben (= Mietobergrenzen) Ihres Leistungsträgers entsprechen.
Die Leistungsträger übernehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Monatliche Mietkosten
- Kosten für die Mietkaution
- Kosten für die Wohnungserstausstattung (Möbel und Haushaltsgeräte) sowie
- Umzugskosten (Transporter und Kartons)
Welche Kosten in Ihrem Fall angemessen sind, erfahren Sie beim Leistungsträger Ihres neuen Wohnortes.
- Schritt 1: Wenn Sie ein konkretes Wohnungsangebot haben, legen Sie dem Leistungsträger Ihres neuen Wohnortes alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Schritt 2: Der Leistungsträger prüft, ob die Mietkosten der neuen Wohnung angemessen sind.
- Schritt 3: Der Leistungsträger erteilt Ihnen schriftlich eine Zu- oder Absage zur Kostenübernahme für die neue Wohnung.
Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Ihnen die Zusage zur Kostenübernahme von Ihrem Leistungsträger schriftlich vorliegt.