Sie beziehen (Sozial-)Leistungen?

Personen, die (Sozial-)Leistungen beziehen, sollten bei der Wohnungssuche unbedingt darauf achten, dass die monatliche (Brutto-)Kaltmiete und die Größe der Wohnung den Vorgaben (= Mietobergrenzen) Ihres Leistungsträgers entsprechen.

Die Leistungsträger übernehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Monatliche Mietkosten
  • Kosten für die Mietkaution
  • Kosten für die Wohnungserstausstattung (Möbel und Haushaltsgeräte) sowie 
  • Umzugskosten (Transporter und Kartons)

Welche Kosten in Ihrem Fall angemessen sind, erfahren Sie beim Leistungsträger Ihres neuen Wohnortes.

  • Schritt 1: Wenn Sie ein konkretes Wohnungsangebot haben, legen Sie dem Leistungsträger Ihres neuen Wohnortes alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Schritt 2: Der Leistungsträger prüft, ob die Mietkosten der neuen Wohnung angemessen sind.
  • Schritt 3: Der Leistungsträger erteilt Ihnen schriftlich eine Zu- oder Absage zur Kostenübernahme für die neue Wohnung.
     

Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Ihnen die Zusage zur Kostenübernahme von Ihrem Leistungsträger schriftlich vorliegt.