Allgemeinverfügung: Abstufung einer Teilstrecke der K 6163 zu einer Gemeindestraße

Die Verkehrsbedeutung der K 6163 zwischen der L 226 und der K 6164 hat sich geändert. Nach dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg (StrG) i.d.F. vom 11.05.1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) ist die K 6163 umzustufen.Die bisherige Teilstrecke der K 6163 von Netzknoten 8219 033 nach Netzknoten 8219 041 Station 0,000bis Station 2,692 mit einer Länge von 2.692 m wird als Gemeindestraße gemäß § 6 Straßengesetz abgestuft. Neuer Baulastträger ist die Stadt Radolfzell.Die Abstufung erfolgt zum 01.01.2024.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, erhoben werden.