Heimaufsicht
Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die in unterstützenden Wohnformen wohnen, bedürfen einer besonderen Zuwendung und eines wirksamen Schutzes. Nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) ist es Aufgabe der Heimaufsicht, dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse dieser Menschen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohngemeinschaften beachtet und geschützt werden. Darüber hinaus überprüft die Heimaufsicht, dass die angemessene Qualität und Pflege in den Einrichtungen sichergestellt sind.
Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Zweck des WTPG ist es,
- die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität der Betreuung und Pflege zu verbessern und einen sachgerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten herbeizuführen,
- die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
- die Selbständigkeit, die Selbstverantwortung, die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
- die Einhaltung der dem Träger der stationären Einrichtung gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohner obliegenden Pflichten zu sichern,
- die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern und zu stärken,
- eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern,
- die Beratung in Heimangelegenheiten zu fördern,
- die Zusammenarbeit mit den Trägern und deren Verbände, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst sowie den Trägern der Sozialhilfe zu fördern sowie
- den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und sowie der Interessenten an einem Heimplatz als Verbraucherinnen und Verbraucher zu fördern.
Aufgaben der Heimaufsicht
- Informations- und Beratungspflicht in Heimangelegenheiten (§ 7 WTPG)
- Überprüfung der Qualität in unterstützenden Wohnformen (§§ 17 und 18 WTPG)
- Überprüfung der Qualifikation der Einrichtungsleitung und der verantwortlichen Pflegefachkraft
- Überwachung der Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung (§ 10 WTPG)
- Bearbeitung der Anzeige einer unterstützenden Wohnform (§§ 10 und 14 WTPG) mit den erforderlichen Unterlagen
- Ausnahmegenehmigungen nach § 16 WTPG – Leistungen an Träger und Beschäftigte (z.B. Annahme von Spenden usw.)
- Arbeitsgemeinschaften nach § 25 WTPG (mit Kostenträgern, Medizinischem Dienst, Sozialhilfeträger usw.); hieraus ergibt sich die Verpflichtung, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten mit:
- den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
- den kommunalen und sonstigen Trägern und ihren stationären Einrichtungen
- den Bewohnerinnen und Bewohner bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter
- Förderung der Tätigkeit der Heimbeiräten bzw. Heimfürsprechende (Heimmitwirkung)
- Mitwirkungsrecht bei Baumaßnahmen
- Bearbeitung von eingehenden Beschwerden bis hin zu anlassbezogenen Begehungen
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Heimaufsicht Ratgeber und Partner für den im Gesetz genannten Kundenkreis. Unsere Behörde versteht sich als Partner von Bewohner*innen der Einrichtungen und der Wohngemeinschaften, deren Angehörigen sowie der Träger und Leitungen der stationären Einrichtungen.
Unabhängig von der Trägerschaft ist die Heimaufsicht zuständig für stationären Einrichtungen und betreuten Wohngemeinschaften sowie für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung, Einrichtungen für Menschen mit psychischer Erkrankung, Einrichtungen der Kurzzeitpflege und stationäre Hospize innerhalb des Landkreises Konstanz.
Weitere Informationen:
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) (PDF / 118 KB)
- Heimpersonalverordnung (HeimPersonalV) (PDF / 14 KB)
- Heimmindestbauverordnung (HeimMindestBauV – gültig im Rahmen der Übergangsfristen) (PDF / 26 KB)
- Landesheimbauverordnung (LHeimBauV) ab 01.09.2009 (PDF / 33 KB)
- Landesheimmitwirkungsverordnung ( LHeimMitwirkungsV) (PDF / 46 KB)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Betreuungs- und Pflegeangelegenheiten
Scheffelstraße 15
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2625
F. +49 7531 8008-2625
Heimaufsicht@LRAKN.de